Hygiene- und Schutzkonzept für das Museum Starnberger See

Das vorliegende Hygienekonzept gilt als Handlungsanweisung für Beschäftigte und Besucher des Museum Starnberger See.

Das vorliegende Hygienekonzept basiert auf den Vorgaben der Sechzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 1. April 2022 sowie den Vorgaben des Handelsverbands Bayern.

1. Regelung zur Kontaktvermeidung:
1.1. Innerhalb des Museums gilt die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern. Dies gilt ebenso für das Aufsichtspersonal, das einen Abstand von 1,5 Metern zu den Besuchern hält. Gleiches gilt für die Außenflächen des Museums.
1.2. Der Besuch im Museum wird über die zuständige Aufsichtsperson reguliert. Besucher werden von dieser auf die entsprechenden Vorkehrungen hingewiesen. Bei Zuwiderhandlung erhält die Aufsichtsperson vor Ort das Recht, im Namen der Stadt Starnberg das Hausrecht auszuüben.
1.3. Im Außenbereich sowie im Museum werden Besucher mit entsprechenden Hinweisschildern über die Maßnahmen informiert.

2. Allgemeine Hygienemaßnahmen:
2.1. Nach Betreten des Gebäudes ist auf entsprechende Handhygiene zu achten. Hierzu stehen Besuchern Desinfektionsspender zur Verfügung.
2.2. Grundsätzlich gilt ein Abstand von 1,5 Metern zwischen der Aufsicht und Besuchern. Hilfestellungen werden nur in Ausnahmefällen und unter Einhaltung der Hygienebestimmungen getätigt. Dazu zählen: Händedesinfektion, Handschuhe, FFP2-Maske.
2.3. Das Berühren der Exponate durch Besucher ist nicht gestattet.
2.4. Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen sowie respiratorischen Symptomen werden gebeten, sich gegen einen Besuch zu entscheiden. Dies gilt ebenso für Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen innerhalb der letzten 10 Tage, sofern diese nicht gemäß den Richtlinien des RKI von einer Quarantäne ausgenommen sind.
2.5. Bei Fragen zum Hygienekonzept können sich Besucher jederzeit an das Personal wenden.
2.6. Das Personal reinigt in regelmäßigen Abständen besonders gefährdete Nutzungsflächen, um für eine möglichst große Hygienesicherheit für Besucher zu sorgen. Vor allem stellt sie sicher, dass die Stifte für die Kontaktdatenerhebung nach jedem Gebrauch desinfiziert werden.
2.7. Die Räume werden durch die Lüftungsanlage des Museums dauerhaft gelüftet. Ein weiteres Lüften durch Offenlassen von Türen oder Fenstern ist zum Erhalt des für die Exponate nötigen Raumklimas zu unterlassen.
2.8. Im Außenbereich sowie im Museum werden Besucher mit entsprechenden Hinweisschildern über die notwendigen Hygienemaßnahmen informiert.

3. Organisatorische Maßnahmen:
3.1. Zahlungsweise: Verkaufsobjekte aus dem Museumsshop können direkt gegen einen Quittungsbeleg vor Ort gekauft werden. Wir bitten den Betrag genau zu zahlen. Bei Barzahlung wird sichergestellt, dass die Übergabe des Geldes ohne direkten Hautkontakt erfolgt.
3.2. Kontakt- und Hygienemaßnahmen für das Aufsichts- und Kassenpersonal: Während eines Aufeinandertreffens ist ein Abstand von 1,5 Metern Pflicht. Zudem ist am Schichtende die Desinfektion des Arbeitsplatzes und der Arbeitsumgebung (Türklinken, Stifte, etc.) verpflichtend.
3.3. Mitarbeitergesundheit: Die Mitarbeiter wurden in die Hygienebestimmungen eingewiesen. Dazu gehören auch arbeitsrechtliche Vorkehrungen: 1. Bei Krankheitssymptomen sind die Mitarbeiter angewiesen, sich krankzumelden, 2. Bei Schwangerschaft oder vorliegenden Erkrankungen erfolgt der Dienst nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Hausarzt, 3. Die persönliche Fürsorgepflicht der einzelnen Beschäftigten ist der Stadt Starnberg sehr wichtig: dazu gehört auch die Atemgesundheit, die in regelmäßigen Abständen 5 Minuten an der frischen Luft ohne Maske vorsieht. Kassenmitarbeiter werden in dieser Zeit von ihren Kollegen vertreten.

4. Schlussbestimmungen:
Widersetzen sich Besucher den vorgegebenen Maßnahmen gemäß der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, erlaubt sich das Museum Starnberger See, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen. Dies erfolgt zum Schutz unserer übrigen Gäste und des Personals.

Diese Handlungsanweisung tritt am 22. Juni 2022 in Kraft und gilt bis auf Widerruf.

Diese Bekanntmachung trifft keine abschließende Regelung zu den Vorschriften des Arbeitsschutzes. Diese sind separat zu beachten und von Personal und Aufsichten eigenverantwortlich zu berücksichtigen. Gemäß Arbeitsschutzgesetz können weitergehende Mindestabstände oder weitere Vorsorgemaßnahmen gefordert sein, um eine mit der Arbeit verbundene Gefährdung auszuschließen.

 

Ansprechpartner für Corona-Fragen im Museum Starnberger See:

Benjamin Tillig
Sachgebietsleitung Museum Starnberger See
Stadt Starnberg

Possenhofener Straße 5
82319 Starnberg

Tel.: 08151 447757-0
Fax: 08151 447757-9
E-Mail: leitung.mss(at)starnberg.de